Flohmarktordnung

Veranstaltungsdauer: 10:00 - 15:00 Uhr
  1. Die Stände dürfen nur während der Aufbauzeit (Sonntag: 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr auf den vorreservierten Plätzen aufgebaut werden. Stände, die vor bzw. nach diesen Zeiten aufgestellt werden, werden vom Veranstalter entfernt.
  2. Verkauf auf den Parkflächen ist nicht gestattet.
  3. Vom Verkauf sind ausgeschlossen:
    a) Neuwaren f) Autozubehör
    b) Lebensmittel g) Kriegsspielzeug
    c) lebende Tiere und Pflanzen h) Waffen
    d) Pornographie i) Nationalsozialistisches Material
    e) Raubkopien  
  4. Die maximale Verkaufsflächentiefe beträgt beim lfdn. Meterpreis 80 cm.
  5. Die Flohmarktverkäufer sind verpflichtet, den von ihnen verursachten Müll vom Gelände zu entfernen.
  6. Den Anweisungen des Ordnungs- und Parkplatzpersonals ist Folge zu leisten. Missachtungen können zum sofortigen Platzverweis führen. Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte vor.
  7. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.
  8. Auf dem Flohmarktgelände darf nicht campiert werden.

Der Veranstalter im Mai 2002